Gottesdienste sind unter folgenden Bedingungen möglich:
Für Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Corona-Landesverordnung vom 04. 03. 2022 für religiöse Zusammenkünfte (Gottesdienste, Andachten, Beerdigungen) die 3G-Regel entfallen.
Hier finden Sie die nicht amtliche Lesefassung der Verordnung: Download PDF. Die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt werden Sie in kürze unter folgendem Link einsehen können: https://www.regierung-mv.de/corona/Verordnungen-und-Dokumente/
Von besonderer Bedeutung ist die Streichung von Ziffer 9 in der Anlage 39. Die bisherige rechtliche Vorgabe, Gottesdienste nach 3G durchzuführen, entfällt.
Außerdem ist eine Erfassung der Kontaktdaten nicht mehr notwendig. Unter Ziffer 6 steht nun stattdessen: Es wird empfohlen, den anwesenden Personen eine QR-Code-Registrierung für die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts anzubieten.
Alle anderen Vorgaben wie z.B. Maskenpflicht und 2m Abstand beim Gemeindegesang bestehen weiter.
Für den Bereich der Veranstaltungen und Konzerte in Analogie zum Kulturbereich gelten nun durchgängig 3G-Regelungen.
Die Abstandsregeln und Teilnehmerbegrenzungen für die Chor- und Musikensemblearbeit entfallen. Für Auftritte sind im Blick auf die Kapazitätsgrenzen die Regelungen des §6 Absatz 9 einzuhalten.
– Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-, KN95- oder
OP-Maske) wird – insbesondere zum Schutz der anderen Gottesdienstbesucher –
dringend ans Herz gelegt:
Wir können so auch Menschen mit Sorgen und besonderen Risiken in Hinblick
auf eine Corona-Infektion ermöglichen, Gottesdienste zu besuchen und sich dadurch
stärken zu lassen.
– Händesdesinfektionsmittel wird am Eingang bereitgestellt.
Unsere Gruppen und Kreise finden nach Vereinbarung im Rahmen der geltenden Auflagen unter Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte statt.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Pastorin Franziska Wells, Tel. 03834/5650.